Bildschirmarbeitsplätze

Informationen zu Bildschirmarbeitsplätzen

Seit 1996 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Demnach müssen alle Fenster mit einem geeigneten, verstellbaren Sonnenschutz eingerichtet sein, um Reflektionen am Bildschirm zu vermeiden.

  • Das einfallende Sonnenlicht soll durch den innenliegenden Sonnenschutz reduziert werden.
  • In jeder Himmelsrichtung ist die Lichtstärke der Sonne unterschiedlich. Die EU-Richtlinie legt die maximal zulässigen Lichtdurchlässigkeitswerte oder auch Transmission für jede Himmelsrichtung fest.
    Die jeweilige Stoffeignung können Sie bei den einzelnen Stoffen in unserem Produktkonfigurator ersehen.

Festgelegte höchste Transmissionswerte je nach Himmelsrichtung in Prozent:

  • Norden: 20%
  • Nordwesten + Nordosten: 10%
  • Westen: 6%
  • Osten: 6%
  • Süden: 5%
  • Südwesten + Südosten: 5%

Diese Werte dürfen nicht überschritten werden!

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